Zugelassener BAFA-Energieberater
DIN 18599
Als zugelassener BAFA- Energieberater berate ich Unternehmen und Privatpersonen in Fragen der Energieeffizienz in der Effizienzsteigerung von Gebäuden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) detailliert vorstellen. Die Programme umfassen Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM), Heizungsaustausch und auch die Energieberatung selbst.
Für die meisten Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und für den Erhalt des iSFP-Bonus die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten verpflichtend ist. Ich unterstützen meine Kunden:
- Mit der Erstellung des iSFP.
- Bei der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
- Beim korrekten und fristgerechten Antragsprozess im BAFA-Portal.
Modul 2:
Energieberatung für Nichtwohngebäude
nach DIN V 18599
- Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Energieberatungen nach der Norm DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau.
- Förderhöhe:
- 50 % des förderfähigen Honorars.
- Maximaler Zuschuss:
- < 200 m² Nettogrundfläche: 850 €
- 200 m² – 500 m² Nettogrundfläche: 2.500 €
> 500 m² Nettogrundfläche: 4.000 €
- Ablauf: Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung ausgezahlt.
- Zweck: Die Beratung hilft, Energieeffizienz zu verbessern und erneuerbare Energien einzubeziehen.
- Antrag: Die Antragsstellung erfolgt online über das BAFA-Portal.
Sanierung Nichtwohngebäude
(BEG NW)
1. Programme und Antragsstellung
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung) werden auch für Nichtwohngebäude direkt beim BAFA beantragt.
- BEG NWG (Effizienzgebäude): Wenn das Ziel die Sanierung zu einem kompletten Effizienzgebäude (z.B. Effizienzgebäude 100, 70) ist, erfolgt die Förderung über die KfW (Kreditvariante mit Tilgungszuschuss).
2. Förderfähige Kosten und Obergrenzen
- Deutlich höhere Kostenobergrenzen: Bei Nichtwohngebäuden sind die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Gebäude wesentlich höher als bei Wohngebäuden.
- Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) pro Vorhaben, maximal 500 € pro m² Nettogrundfläche.
- Für die Heizungserneuerung gibt es eine Höchstgrenze von 30.000 € für die erste Wohneinheit, aber auch hier gelten angepasste Grenzen für Nichtwohnflächen.
3. Förderquoten und Boni
- Die Grundförderungssätze (z.B. 15 % für Gebäudehülle, 30 % für Heizungserneuerung) sind ähnlich wie bei Wohngebäuden.
- Der iSFP-Bonus (zusätzliche 5 % bei Umsetzung einer im individuellen Sanierungsfahrplan geplanten Maßnahme) gilt ebenfalls für Nichtwohngebäude.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung selbst:
- Zuschusshöhe: Seit August 2024 beträgt die Förderung 50 % der Beratungskosten, gedeckelt auf maximal 650 € für Einfamilienhäuser.
- Voraussetzung: Ich bin als zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) auf der BAFA-Liste gelistet.
- Ergebnis: Die Beratung mündet in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der dem Kunden einen Schritt-für-Schritt-Plan für die Sanierung bietet. Dieser iSFP ermöglicht die Erhöhung der jährlichen förderfähigen Kosten auf insgesamt 60.000 € und erlaubt weitere 5 % Bonus zum generellen Grundbonus von 15 %.
Sanierung Wohngebäude
(BEG WG)
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen):
- Fördersatz: Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme im iSFP enthalten war).
- Förderfähige Kosten: Maximal 60.000 € pro Wohneinheit, wenn ein iSFP vorliegt (sonst 30.000 €).
- Technische Mindestanforderungen: Es müssen bestimmte U-Werte eingehalten werden (z.B. U-Wert = 0,20 W/(m²K) für Außenwände).
- Heizungsoptimierung und Anlagentechnik:
- Fördersatz: 15 % bis 20 % der förderfähigen Kosten (inklusive iSFP-Bonus).
- Beispiel: Optimierung bestehender Heizungssysteme, Einbau digitaler Systeme.
