Zugelassene sachverständige Person bei dem Projektträger Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Nach der gültigen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) führe ich Energieberatungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung bei Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe durch.


Aufbauend auf die Energieberatung werden von mir maßnahmenspezifische CO2-Einsparkonzepte erstellt, Begleitung von Einzelmaßnahmen und die komplette Bearbeitung des Antragsverfahrens bis zur Auszahlung der Förderung durchgeführt.

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung


Ein maßnahmenspezifisches CO2-Einsparkonzept ist die Voraussetzung zur weiteren Antragstellung von:


Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, maximal 40 % Förderung:


- Kältetechnik

- Lüftungstechnik

- Automatische Fütterungstechnik

- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse

- Wärmepumpen

- Wärmetauscher

- Geothermie Anlagen

- Ab- und Fernwärmenutzung

Förderungsgrundlage: 1.200 € pro eingesparter t CO2



Investitionen in Anlagen zur Speicherung von erneuerbarer Energien,

maximal 50 % Förderung:


- Stromspeicher

Förderungsgrundlage: 1.200 € pro eingesparter t CO2



Investitionen in Anlagen zur Erzeugung  von erneuerbarer Energien,

maximal 50 % Förderung:


- PV-Anlagen

- Kleinwindanlagen

Förderungsgrundlage: 1.500 € pro eingesparter t CO2


Die Erstellung des Einsparkonzeptes wird nach Aufwand abgerechnet.


Die Dokumentation des Maßnahmenabschlusses werden vom FNR mit dem errechneten Fördersatz der Maßnahme bezuschusst.

Kontakt

Beantragung von Einzelmaßnahmen


Austausch kleine Verbraucher (Elektromotoren, Pumpen und Ventilatoren)

- 20 % Förderung


Energieeffizienzmaßnahmen  an Gebäuden und Anlagen

(Thermische Speicher)

- 25 % Förderung


Energieeffizienzmaßnahmen  an Gebäuden und Anlagen

 (Energieschirme, Vorkühler an Milchkühlanlagen)

- 30 % Förderung


Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung

- 30 % Förderung

Reifendruckregelanlagen zur Erstausrüstung

- 20 % Förderung



Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen: Nach- und Erstausrüstung

(Elektro-Traktoren,

Elektro-Hoflader,

Elektro-Radlader,

Elektro-Futtermischwagen)

- 40 % Förderung


Nach- und Erstausrüstung

(Biomethanschlepper)

- 25 % Förderung


Elektrifizierte Kleinmaschinen

(Futterschieber, Spaltenbodenroboter)

- 20 % Förderung



Abrechnung dieser Dienstleistung nach Aufwand.

Kontakt