Zugelassene sachverständige Person bei dem Projektträger Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Nach der gültigen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) führe ich Energieberatungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung bei Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe durch.
Aufbauend auf die Energieberatung werden von mir maßnahmenspezifische CO2-Einsparkonzepte erstellt, Begleitung von Einzelmaßnahmen und die komplette Bearbeitung des Antragsverfahrens bis zur Auszahlung der Förderung durchgeführt.
CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Ein maßnahmenspezifisches CO2-Einsparkonzept ist die Voraussetzung zur weiteren Antragstellung von:
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, maximal 40 % Förderung:
- Kältetechnik
- Lüftungstechnik
- Automatische Fütterungstechnik
- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
- Wärmepumpen
- Wärmetauscher
- Geothermie Anlagen
- Ab- und Fernwärmenutzung
Förderungsgrundlage: 1.200 € pro eingesparter t CO2
Investitionen in Anlagen zur Speicherung von erneuerbarer Energien,
maximal 50 % Förderung:
- Stromspeicher
Förderungsgrundlage: 1.200 € pro eingesparter t CO2
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energien,
maximal 50 % Förderung:
- PV-Anlagen
- Kleinwindanlagen
Förderungsgrundlage: 1.500 € pro eingesparter t CO2
Die Erstellung des Einsparkonzeptes wird nach Aufwand abgerechnet.
Die Dokumentation des Maßnahmenabschlusses werden vom FNR mit dem errechneten Fördersatz der Maßnahme bezuschusst.
Beantragung von Einzelmaßnahmen
Austausch kleine Verbraucher (Elektromotoren, Pumpen und Ventilatoren)
- 20 % Förderung
Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen
(Thermische Speicher)
- 25 % Förderung
Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen
(Energieschirme, Vorkühler an Milchkühlanlagen)
- 30 % Förderung
Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung
- 30 % Förderung
Reifendruckregelanlagen zur Erstausrüstung
- 20 % Förderung
Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen: Nach- und Erstausrüstung
(Elektro-Traktoren,
Elektro-Hoflader,
Elektro-Radlader,
Elektro-Futtermischwagen)
- 40 % Förderung
Nach- und Erstausrüstung
(Biomethanschlepper)
- 25 % Förderung
Elektrifizierte Kleinmaschinen
(Futterschieber, Spaltenbodenroboter)
- 20 % Förderung
Abrechnung dieser Dienstleistung nach Aufwand.
