BLE - Energieeffizienz

Zugelassene sachverständige Person für das BLE

Nach der gültigen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMLE) führe ich Energieberatungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung bei Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe durch.


Aufbauend auf die Energieberatung werden von mir maßnahmenspezifische CO2-Einsparkonzepte erstellt und die komplette Begleitung des Antragsverfahrens durchgeführt.

Erstellung von maßnahmenspezifischen Einsparkonzepten


Ein maßnahmenspezifisches CO2-Einsparkonzept ist die Voraussetzung zur weiteren Antragstellung von:


Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, maximal 40 % Förderung. Zum Beispiel für:


- LED-Technik

- Kältetechnik

- Automatische Fütterungstechnik


Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energien, maximal 50 % Förderung:


- PV-Anlagen

- Kleinwindanlagen



Die Erstellung des Einsparkonzeptes und die Dokumentation des Maßnahmenabschlusses werden vom BLE mit dem errechneten Fördersatz der Maßnahme bezuschusst.

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Beantragung von Einzelmaßnahmen



Kleine Verbraucher (z.B. Elektromotoren, Ventilatoren usw.) im direkten Austausch

- 30 % Förderung


Energiespeicher (Strom-, Kälte- oder Wärmespeicher) - 30 % Förderung


Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung

(z.B. Reifendruckregelanlagen) - 30 % Förderung


Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung (z.B. Elektrohoflader, E-Futtermischwagen, Futterschieber) - 20 % Förderung



Abrechnung dieser Dienstleistung nach Aufwand.

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